Niedersachsen

Kommunale Wärmeplanung auch für Einheits- und Samtgemeinden

Bereits im Sommer 2022 wurden im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) bestimmte Mittel- und Oberzentren Niedersachsens zur Wärmeplanung verpflichtet. Mit der Novellierung des NKlimaG zum 01.01.2026 wird die Pflicht nun auf alle Einheits- und Samtgemeinden Niedersachsens erweitert.

Nach oben scrollen